Öffentliche Einrichtungen, Haus des Gastes und Friedhöfe
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die öffentlichen Einrichtungen der Samtgemeinde Salzhausen vorstellen.
Oder planen Sie eine größere Familienfeier, dann können Sie gerne eines unserer Dorfgemeinschaftshäuser dafür nutzen, wie unsere Dorpschün in Salzhausen.
Haus des Gastes
Das "Haus des Gastes" ist eine in einem parkähnlich bäuerlichen Garten angelegte Villa, früher "Brenners Hus" genannt und gehörte nachweislich seit 1326 dem Stift Bardowick und war bis 1826 die Brennerei des Stiftes. Dann wurde es an den Harburger Oberdeichvogt Jürgen Heinrich Völker verkauft und zum "Völkerhof" umbenannt. Beim Großbrand in 1915 blieben von diesem Hof nur noch die Grundmauer. Der Besitz, danach wieder aufgebaut, blieb bis 1985 in der Familie, wo, nach dem Tod des letzten unverheirateten Erben, der Stifter und Philosoph Dr. Gerhard Denckmann, die Dr. Gerhard Denckmann Stiftung in kommunaler Verwaltung ins Leben gerufen wurde.
Der öffentliche Lese- und Besucherraum und die Toiletten sind täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, an den Wochenenden nur von 10:00 bis 18:00 Uhr. Außerdem befindet sich in dem Gebäude das Zentrum für Plattdeutsch. Hier wird die niederdeutsche Sprache und Literatur gepflegt, um vorhandene Sprachkenntnisse zu erhalten und zu fördern, sowie das Interesse und das Verständnis für die plattdeutsche Sprache allgemein zu wecken. Das "Haus des Gastes" wird ebenfalls von der Volkshochschule genutzt.
Im Obergeschoss des Hauses finden regelmäßig Ausstellungen statt.
Ausstellungsleitung: Herr A. Schudy
Tel.: 0175/7828929 / Mail: a.schudy@rathaus-salzhausen.de
Adresse: Haus des Gastes,
Schützenstr. 4, 21376 Salzhausen
An Feiertagen ist das Haus des Gastes geschlossen.
Förderverein Haus des Gastes
Der Förderverein Haus des Gastes Brenners Hoff Salzhausen e. V. kümmert sich um den Erhalt des „Haus des Gastes" als Begegnungsstätte für Menschen der Gemeinde Salzhausen und ihrer Umgebung sowie um den Erhalt von Fauna und Flora.
Wenn Sie mehr wissen möchten zum Förderverein und seinen Mitgliedern oder auch zur Geschichte des Haus des Gastes, dann besuchen Sie doch die Internetseite des Fördervereins.
Dr. Gerhard Denckmann Stiftung
Die Dr. Gerhard Denckmann Büchersammlung im Haus des Gastes
Dr. Gerhard Denckmann, Philosoph, Privatgelehrter, unverheiratet, hatte bestimmt, dass nach seinem Tod sein Haus und sein Vermögen in eine Stiftung übergehen, die sich um die Förderung von Bildung, Kultur, Flora und Fauna kümmert.
Diese Dr. Gerhard Denckmann-Stiftung, in kommunaler Verwaltung, hat den Zweck, die Förderung der Erhaltung der natürlichen Fauna im Gebiet der Gemeinde Salzhausen sowie Schaffung und Erhaltung von Wanderwegen nebst deren Zubehör, und die Übernahme und Erhaltung des literarischen Bestandes im Nachlass.
Sein literarischer Nachlass und andere Gegenstände befinden sich im ehemaligen Wohnhaus des Stifters und Philosophen Dr. Gerhard Denckmann. Diese Villa liegt in einem parkähnlich bäuerlichen Garten, die von 1326 bis 1826 "Brenners Hus", bis 1985 "Völkerhof" und seitdem "Haus des Gastes" genannt wird.
Diese einmalige Büchersammlung wurde von Dipl.Bibl. Kitty Schulz B.A.(USyd), Dip.Lib.(UNSW) katalogisiert und für das Internet aufgearbeitet. Der Bestand aus 2378 Werken mit ihren Schwerpunkten Philosophie, Kunst und Literatur, kann ab sofort als Adobe PDF Datei genutzt werden.
Die Eintragungen werden nacheinander beginnend mit Autor, Titel, Kurzbeschreibung, Serie, Verlag, Jahr, Seiten ISBN, wenn vorhanden, und zuletzt Signatur aufgeführt und durch Striche getrennt. Die 233 Titeleintragungen, ohne Autor, finden Sie am Ende der Autorenliste.
Der Bestand kann vor Ort im Haus des Gastes, Schützenstraße 4, 21376 Salzhausen, nach Vereinbarung mit der Samtgemeinde Salzhausen, eingesehen werden.
Jugendzentrum
Im Ortszentrum, im Keller des Rathauses, befindet sich das Jugendzentrum Salzhausen. Hier könnt ihr gemeinsam Kickern, Billard spielen oder viele andere Spielmöglichkeiten nutzen oder einfach nur chillen. Ihr bekommt hier Hilfe beim Bewerbungen schreiben oder bei den Hausaufgaben und bei Problemen und Stress sind wir für Euch da.
Jeder zwischen 10 und 27 Jahren ist hier herzlich Willkommen.
Einen Film zum Jugendzentrum findet ihr unter folgendem Link:
http://www.nordsehen.tv/Videos/jugendzentrum-salzhausen/
Bei Interesse schaut doch mal auf unserer Facebook-Seite vorbei und informiert euch über aktuelle Veranstaltungen: Juz Salzhausen
Die Öffnungszeiten des Jugendzentrums Salzhausen
Montag | 14:00 - 19:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 19:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 14:00 - 20:00 Uhr |
Samstag/Sonntag | geschlossen |
Friedhöfe
Die Samtgemeinde Salzhausen ist Träger der Friedhöfe in Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Lübberstedt, Putensen, Tangendorf, Toppenstedt und Vierhöfen. Der Friedhof in Salzhausen untersteht der ev.–lt. Kirchengemeinde Salzhausen (Kirchenbüro Winsener Straße 1, 21376 Salzhausen, Tel. 04172/280).
Zweck der Friedhöfe
Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Samtgemeinde Salz-hausen oder Inhaber eines Nutzungsrechtes an einer bestimmten Grabstätte waren. Der Bestattung anderer Personen muss die Friedhofsverwaltung vorher zustimmen. Grundsätzlich werden die Verstorbenen auf dem Friedhof bestattet, in dessen Bezirk sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Dieses gilt nicht, wenn ein Nutzungs-recht an einer Grabstätte auf einem anderen Friedhof besteht, der Verstorbene anonym oder in Rasenlage bestattet werden soll und auf dem Friedhof seines Bezirkes keine entsprechenden Flächen ausgewiesen wurden oder nahe Angehörige auf einem anderen Friedhof bestattet sind.
Jeder hat das Recht, die Friedhöfe als Orte der Ruhe und Besinnung zur Erholung aufzusuchen, wenn er sich der Würde des Ortes entsprechend verhält.
Auf den Friedhöfen ist es nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen zu befahren, Waren oder gewerbliche Dienste anzubieten, an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen, gewerbsmäßig zu fotografieren, Druckschriften zu verteilen, den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, Tiere mitzubringen und Wasser zu anderen Zwecken als zur Grabpflege zu entnehmen.
Grabstättenarten
1. Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten
Auf allen Friedhöfen können Wahlgrabstätten oder Reihengrabstätten für Sargbestattungen oder Urnen-beisetzungen erworben werden.
Reihengrabstätten werden im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit erworben und müssen nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt werden.
Wahlgrabstätten sind Grabstellen, an denen ein Nutzungsrecht erworben wird. Die Dauer für alle ab dem 01.01.2014 an Wahlgrabstätten erworbenen Nutzungsrechte beträgt 25 Jahre, für die bis zum 31.12.2013 erworbenen Nutzungsrechte 30 Jahre. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist auf Antrag möglich. Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit zurückgegeben werden. Freie Grabstellen von teilbelegten Grabstätten können der Friedhofsverwaltung zur Rücknahme angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Annahme des Angebotes besteht nicht. Bei einer freiwilligen Rückgabe des Nutzungsrechtes besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung anteiliger Benutzungsgebühr.
2. Anonyme Grabstätten, Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten
Auf den Friedhöfen in Eyendorf und Garstedt befinden sich Flächen für anonyme Urnenbeisetzungen. In Eyendorf sind zusätzlich auch anonyme Erdbestattungen möglich. Grabmale sind nicht zugelassen, da es sich um anonyme Bestattungsfelder handelt.
Auf allen Friedhöfen werden Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen vorgehalten.
Rasenreihengrabstätten sind einstellige Rasenflächen für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben werden. Ein Wiedererwerb bzw. eine Verlängerung des Nutzungs-rechts an der Rasenreihengrabstätte ist nicht möglich. Jede Grabstätte ist mit einer liegenden Grabplatte zu versehen, die Name, Geburts- und Sterbedatum enthält, Maße 50 cm breit x 40 cm lang.
Rasenwahlgrabstätten sind Rasenflächen für 2 Erdbestattungen oder 2 Urnenbeisetzungen, die erst im Todesfall abgegeben werden. Für Ehepaare und Paare in eheähnlicher Gemeinschaft kann für den hinterbliebenen Partner eine Rasenreihengrabstätte neben der Grabstätte des verstorbenen Partners reserviert werden. Die Ruhezeit endet für beide Partner nach 25 Jahren des zuletzt verstorbenen Partners. Eine einmalige Nutzungszeitverlängerung für den entsprechenden Zeitraum ist dann zu erwerben. Jede Grabstätte (2 Stellen) ist mit einer oder zwei liegenden rechteckigen Grabplatte/n zu versehen, die Name, Geburts- und Sterbedatum enthält, Maße wahlweise: für eine Stelle: 50 cm breit x 40 cm lang, für 2 Stellen: 60 cm breit x 50 cm lang, mittig innerhalb der beiden Stellen zu verlegen.
Gestaltung und Pflege der Flächen für anonyme Grabstätten, Rasenreihen- und Rasenwahlgrab-stätten werden von der Friedhofsverwaltung übernommen.
Bestattungen
Trauerfeiern können in den Friedhofskapellen, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. Auf allen Friedhöfen sind Friedhofskapellen vorhanden.
Die Gräber werden von der durch die Friedhofsverwaltung beauftragten Firma ausgehoben und verfüllt.
Nach der Friedhofsgebührensatzung werden darüber hinaus für bestimmte Leistungen Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Kinder unter 5 Jahren beträgt unverändert 20 Jahre. Für alle ab dem 01.01.2014 auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Salzhausen Bestatteten über 5 Jahre ist die Ruhezeit auf 25 Jahre festgelegt worden. Bis zum 31.12.2013 betrug die Ruhezeit 30 Jahre.
Grundsätzlich darf die Ruhe der Toten nicht gestört werden. Umbettungen sind daher nur auf Antrag und aus einem wichtigen Grund möglich. Eine Rückgabe der Grabstätten vor Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.
Friedhofsgebühren
Die Friedhöfe mit ihren Anlagen und die Friedhofskapellen (außer der Friedhofskapelle in Eyendorf, Eigentümer ist der Verein Friedhofskapelle Eyendorf e. V.) werden von der Samtgemeinde Salzhausen unterhalten (Wegeunterhaltung, Reparaturen und Instandsetzungen der Kapellen, Instandhaltung der äußeren Hecken, Umzäunungen und Mauern, Abfallbeseitigung, Wasser, Strom, Gebäudeversicherungen etc.). Da die Friedhöfe kostenrechnende Einrichtungen sind, werden für die Benutzung der Friedhöfe Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Salzhausen vom 29.06.2020
Der Kostendeckungsgrad der Gebühren wird – außer der Gebühr für die Kapelle – stufenweise vom Jahr 2014 = 80 %, 2015 = 90 % bis 2016 auf 100 % angehoben. Die Gebührentarife können der Friedhofsgebührensatzung entnommen werden. Diese finden Sie unten auf der Seite.
Pflichten der Nutzungsberechtigten
Die Grabstätten müssen von den Nutzungsberechtigten hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Reihengrabstätten sind innerhalb von 3 Monaten nach der Belegung und Wahlgrabstätten innerhalb von 3 Monaten nach dem Erwerb bzw. der Belegung herzurichten. Es dürfen nur solche Grabmale errichtet werden, die sich in das Gesamtbild des Friedhofs einordnen. Auch die Grabmale sind in einem verkehrssicheren und würdigen Zustand zu halten.
Wenn eine Grabstätte auch nach schriftlicher Aufforderung nicht ordnungsgemäß gepflegt oder hergerichtet wird, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen.
Nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit sind die Grabmale, Hecken und Grabbepflanzungen komplett zu entfernen. Dieses kann gegen Zahlung einer Gebühr auch von der Samtgemeinde Salzhausen übernommen werden.