Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Allgemeine Informationen

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Verfahrensablauf

Das Anmeldeverfahren und die Platzvergabe für Kindergarten- und Krippenplätze erfolgt zentral über die Samtgemeinde Salzhausen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Voraussetzungen

Die Familie bzw. das Kind muss den Wohnsitz in der Kommune haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der jeweilig aktuellen Kindertagesstättengebührensatzung und sind gestaffelt nach der im Haushalt lebenden Kinderzahl, nach der gebuchten Betreuungsstundenzahl sowie dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die Anträge für die Anmeldung eines Kindergarten- oder Krippenplatzes sind im Rathaus, in der Abteilung Kindergärten, zu erhalten. Des Weiteren können die Anträge auf der Homepage unter Formulare oder Kinderbetreuung heruntergeladen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Eltern die über ein geringes Einkommen verfügen, können bei der Abteilung Kindergärten einen Antrag auf Gebührenermäßigung für den Kindergartenbeitrag stellen sowie einen Antrag auf Kostenübernahme vom Landkreis Harburg. Den Antrag auf Kostenübernahme ist beim Landkreis Harburg oder im Rathaus, Abteilung Kindergärten, zu erhalten.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. BöttcherStandort anzeigen
SachbearbeiterinAmt / Bereich
Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Ordnung, Brandschutz, KiTa, Schulen, Sport und Jugend
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 15 // 1. OG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-32
Telefax: 04172 9099-832
E-Mail:


Aufgaben:
Kindertagesstätten

Frau J. TadsenStandort anzeigen
SachbearbeiterinAmt / Bereich
Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Ordnung, Brandschutz, KiTa, Schulen, Sport und Jugend
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 15 // 1. OG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-69
Telefax: 04172 9099-869
E-Mail:


Aufgaben:
Versicherungen, Kindergärten, Wahlen

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