Erschließungsbeiträge

Allgemeine Informationen

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. WedemannStandort anzeigen
Fachbereichsleiter Bauen und Kaufmännischer Leiter WirtschaftsbetriebeÄmter / Bereiche
Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Salzhausen (Leitung)
Fachbereich Bauen (Leitung)
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 20 // 1. OG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-25
Telefax: 04172 9099-825
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