Sie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.
Gaststättenbetrieb Bescheinigung Erkenntnisstand aus der Zuverlässigkeitsprüfung
Ansprechpartner/in
Fachbereich Ordnung und Soziales![]() | |
Rathausplatz 1 21376 Salzhausen Telefon: 04172 9099-0 E-Mail: f.pillath@rathaus-salzhausen.de | Montag 08:30 - 13:00 Uhr
|
zurück