Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) -(Automatenaufsteller)
Rechtliche Grundlage
§ 33 c Abs. 1 GewO
Verlauf
Persönlicher Besuch im Rathaus erforderlich.
Mitzubringen
Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus Gewerbezentralregister, Gewerbeanmeldung, Vorlage des Bauartnachweises von der physikalisch technischen Bundesanstalt für die aufzustellenden Geräte, ggf. Handelsregisterauszug, Steuerbescheid, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Wohnsitznachweis über die letzten 5 Jahre.
Gebühren
Zurzeit 770,00 €