Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.
Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.
Externe Behörden
Hunderegister Niedersachsen (KSN GmbH)Elsässer Str. 66 26121 Oldenburg Telefon: 0441 39010400 Telefax: 0441 39010401 E-Mail: serviceline@hunderegister-nds.deHomepage: http://www.hunderegister-nds.de | Mo. bis Fr. von 8:00 - 18:00 Uhr |