Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Um die Übertragung von ansteckenden Krankheiten zu verhindern, ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 43 vorgeschrieben, dass bestimmte Personen durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen müssen, dass sie über Tätigkeitsverbote und bestimmte Pflichten beim Umgang mit Lebensmitteln belehrt worden sind. Diese Belehrung wird vom Gesundheitsamt persönlich oder online durchgeführt

Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 IfSG benötigen Personen, die im Lebensmittelgewerbe tätig sind z.B.: Schlachter, Konditor, Gastronomie (Koch u. Küchenhilfen), Fachverkäufer im Bereich Feinkost, Schlachterei, Imbissbetriebe Erzieherinnen (wenn Lebensmittel verarbeitet werden) Schüler an Berufsbildenden Schulen z.B.: Hauswirtschaft

Verfahrensablauf

Über das Serviceportal des Landkreises Harburg https://portal.landkreis-harburg.de/belehrungen gelangen Interessierte direkt zum Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO).

Nach einer kurzen Registrierung stehen die Online-Tutorials und Videos der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verfügung. Wenn die Belehrung mit der Beantwortung mehrerer Online-Fragebögen zu den Belehrungsinhalten und der Bezahlung über Giropay, Kreditkarte, Paypal oder Paydirekt abgeschlossen ist, wird die Belehrungsbescheinigung vom Gesundheitsamt per E-Mail zugeschickt.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:26,00 EUR
    Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.

Zahlungsarten

  • Giropay
  • Kreditkarte
  • Paypal
  • Paydirekt

Online bei der Belehrung

Welche Fristen muss ich beachten?

Bevor Sie eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung bzw. im Lebensmittelverkauf aufnehmen, muss die Belehrung nach IfSG vorliegen, und sie darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Was sollte ich noch wissen?

Falls Sie sich regelmäßig in Küchen oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen zur Verpflegung aufhalten, benötigen Sie ebenfalls eine Infektionsschutzbelehrung

Ersatzbescheinigungen

Gerne stellen wir Ihnen eine Ersatzbescheinigung aus, wenn Sie Ihr Zeugnis verlegt haben. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns unter Tel.: 04171 – 693 372. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.  Kosten für eine Ersatzbescheinigung: 15 Euro.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
GesundheitStandort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-372
Telefax: 04171 693-174
E-Mail:

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.


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