Kirchenaustritt Erklärung

Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Der Kirchenaustritt (evangelisch-lutherische bzw.katholische Kirche) kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder beim Notar erklärt  werden.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben, der Kinder im Alter von 12-13 Jahren vorher ihre Einwilligung geben müssen. Ab Vollendung des 14.Lebensjahres (Religionsmündigkeit) muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
  • :30,00 EUR
    Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau K. HackerStandort anzeigen
Sachgebietsleitung Bürgerservice, StandesbeamtinAmt / Bereich
Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Bürgerservice
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 12 B - Büro // EG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-11
Telefax: 04172 9099-811
E-Mail:


Aufgaben:
Standesamt, Wochenmarkt Salzhausen,

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