Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Der Kirchenaustritt (evangelisch-lutherische bzw.katholische Kirche) kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder beim Notar erklärt werden.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben, der Kinder im Alter von 12-13 Jahren vorher ihre Einwilligung geben müssen. Ab Vollendung des 14.Lebensjahres (Religionsmündigkeit) muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.