Meldebescheinigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • :9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. LutzStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Bürgerservice
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-13
Telefax: 04172 9099-813
E-Mail:


Aufgaben:
Melde- und Passwesen

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