- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Den Nachweis über die Anwendbarkeit deutschen Rechts, z. B. Einbürgerungsurkunde oder Reiseausweis, jeweils im Original
- Ihre Geburtsurkunde
- Falls Sie verheiratet sind, zusätzlich Ihre Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister, jeweils im Original; bei gemeinsamen Ehenamen muss die Erklärung gemeinsam abgegeben werden
- Falls Sie geschieden sind, eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einen Eheregisterausdruck (im Inland). Die Scheidungsurkunde vom Standesamt, falls vorhanden (bei Scheidung im Ausland - nicht jedes Land stellt so eine Urkunde aus).
Bei den Unterlagen aus dem Ausland können unter Umständen Anerkennungsverfahren bei den Landesjustizverwaltungen gestartet werden müssen und Überseztungen oder Überbeglaubigungen angefertigt werden.
Es muss keine gemeinsame Erklärung abgegeben werden.
- Falls Ihr Ehegatte verstorben ist, die Sterbeurkunde des Ehegatten. Auch hier können eine Übersetzung oder eine Überbeglaubigung erforderlich sein.
Kinder ab 14 Jahren müssen die Erklärung persönlich abgeben, die sorgeberechtigten Eltern müssen dieser Erklärung zustimmen, d. h. alle müssen persönlich im Standesamt erscheinen.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen von einem allgemein beeidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen sein und müssen je nach Ausstellungsland mit einer Legalisation bzw. Apostille versehen sein. In einigen Ländern kann auch ein Amtshilfeverfahren angebracht sein.