Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Allgemeine Informationen

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Salzhausen
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
Telefax: 04172 9099-36
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hau­sen.de
Mo:08:30 bis 13:00 Uhr
Di: 08:30- 12:30 Uhr und von 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mi: 08:30 bis 13:00 Uhr
Do:08:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr und von 07:00- 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe

Online-Termine sind täglich je nach Verfügbarkeit buchbar. 
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