Personalausweis Ausstellung vorläufig

Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Monate
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. LutzStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Bürgerservice
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-13
Telefax: 04172 9099-813
E-Mail:


Aufgaben:
Melde- und Passwesen

Frau O. Grauer-KnausStandort anzeigen
SachbearbeiterinRathaus Samtgemeinde Salzhausen, Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-22
Telefax: 04172 9099-822
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Melde- und Passwesen

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