Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Reisepass Ausgabe
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn ein alter Reisepass vorhanden ist, diesen bitte mitbringen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in
Fachbereich Ordnung und Soziales | |
Rathausplatz 1 21376 Salzhausen Telefon: 04172 9099-0 E-Mail: f.pillath@rathaus-salzhausen.de | Montag 08:30 - 13:00 Uhr
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