Reisepass Ausgabe

Allgemeine Informationen

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn ein alter Reisepass vorhanden ist, diesen bitte mitbringen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachbereich Ordnung und SozialesStandort anzeigen
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
E-Mail:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 13:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe


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