Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Der Vergnügungsteuer unterliegen die in den Gemeinden und Städten veranstalteten "Vergnügungen", vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen und der Betrieb von Spielautomaten und Unterhaltungsapparaten. Sie wird vom jeweiligen Veranstalter entrichtet.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau C. ArmbrustStandort anzeigen
SachbearbeiterinAmt / Bereich
Fachbereich Finanzen und Interne Dienste › Haushaltsplanung, Steuern u. Abgaben
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 10 // EG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-17
Telefax: 04172 9099-817
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Wasser- und Abwassergebühren

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