Wahlrechtsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.

Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. LutzStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Bürgerservice
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-13
Telefax: 04172 9099-813
E-Mail:


Aufgaben:
Melde- und Passwesen

zurück