Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .
1. Allgemeines
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren
- Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
- Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
- Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.