Wohnsitz Abmeldung

Allgemeine Informationen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .

1. Allgemeines

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:

  • Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
  • Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen

2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren

  • Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
  • Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
  • Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.


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21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
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