Vor 75 Jahren, am 23.05.1949, wurde nach langen Diskussionen und Aushandelungsprozessen das Grundgesetz, die Basis unserer Demokratie verabschiedet. Wir Deutschen können unglaublich dankbar sein, dass wir mit dieser zentralen gesetzlichen Errungenschaft jetzt seit 1949 in Frieden leben.
Das Grundgesetz ist die Basis für unsere freie, an den Werten der Aufklärung und den Menschenrechten orientierten Gesellschaft. Es wurde von insgesamt 65 PolitikerInnen des Parlamentarischen Rates verabschiedet. Unter diesen 65 Personen waren nur vier Frauen, unter denen Dr. Elisabeth Selbert sich als unermüdliche Kämpferin für die Rechte der Frauen hervortat. Dennoch werden alle vier beteiligten Frauen, Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel als "Mütter des Grundgesetzes" bezeichnet.
Jedoch war es Dr. Elisabeth Selbert, die in zähem Ringen mit den männlichen Politikern und intensiver Überzeugungsarbeit dafür sorgte, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Verfassung berücksichtigt und verankert wurde.
Diesem besonderen Jubiläum von 75 Jahren Grundgesetz und der Arbeit Dr. Elisabeth Selberts zu Ehren, die massgeblich dafür gekämpft hat, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes eingefügt wurde, haben verschiedene Frauenorganisationen am 25.05.24 in Kassel eine gemeinsame Veranstaltung mit Kundgebung durchgeführt.
Kassel ist der Geburtsort von Dr. Elisabeth Selbert, und wurde dieser "Mutter des Grundgesetzes" zu Ehren als Tagungsort gewählt.
Zu den Initiatorinnen gehörten u.a. das "FrauenAktionsBündnis" und "Lasst Frauen sprechen", die wie viele andere Projekte, Organisationen und Gleichstellungsbeauftragte schon die letzten Jahre besonders über das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz und die damit verbundenen vielen Schwierigkeiten und Risiken aufklärten und informierten.
In Arbeitsgruppen am Freitag und Samstag wurden verschiedene frauen- und gleichstellungspolitische Fragen bearbeitet. Auf der Kundgebung wurde dann in verschiedenen Reden daran erinnert, was für ein langer Kampf hinter der Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Verfassung steht, wie schwierig der Weg bis heute war, wie die bisherigen Gesetze zum Schutz von Frauenrechten mühevoll erkämpft wurden und Stück für Stück umgesetzt werden. Und auch, welche Aufgaben auf dem Weg zur wirklichen Gleichberechtigung von Frau und Mann noch vor uns liegen.
Auch im Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht ist ergänzend zum Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt, dass, so lange ein Geschlecht, nämlich die Frauen, unterrepräsentiert und benachteiligt ist, dieses gefördert und unterstützt werden muss.
Am Samstag, 25.05.24 konnte ich als Salzhäuser Gleichstellungsbeauftragte in Erinnerung an die bisherigen Errungenschaften für die Frauenrechte seit Einführung des Grundgesetzes mit Art.3, Abs.2 diese Rede halten.
75. Geburtstag des Grundgesetzes
75. Geburtstag des Grundgesetzes
Eine Rede der Gleichstellungsbeauftragten Astrid Warburg-Manthey
Anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes fand am 24. und 25. Mai eine Veranstaltung verschiedener Frauenrechtsorganisationen statt.
Meldung vom 30.05.2024Letzte Aktualisierung: 04.06.2024
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