Zunächst schön bunt anzusehen, wird das Herbstlaub zunehmend ein Hindernis für das abfließende Regenwasser und eine Gefahr für Radfahrende und Fußgänger. Die Wetterlagen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Bauhofmitarbeiter der Samtgemeinde Salzhausen setzen jetzt und in den nächsten Monaten verstärkt den Fokus auf die Siele, Gullis und Abläufe, um ihren Beitrag für den gefahrlosen Verkehr auf öffentlichen Flächen zu leisten. In diesem Zusammenhang erinnert der Fachbereich Ordnung und Soziales der Samtgemeinde Salzhausen an die Mitwirkungspflicht der Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen. Die Straßenreinigungspflicht beinhaltet, dass Pflanzen und Bewuchs so zu beschneiden sind, dass der Verkehrsraum für alle Teilnehmenden nutzbar bleibt. Zudem sind Gehwege, Rinnsteine und die Straßen bis zur Straßenmitte von Verschmutzungen freizuhalten. Im Herbst gilt das besonders für Laub und Nadeln - im Winter für Eis und Schnee. Verkehrsgefährdender und grober Schmutz wie Hunde -und Pferdekot, Erdkrusten und Bauabfälle sind unverzüglich durch den Verursachenden zu beseitigen.
Um künftigen Regenwasserschäden vorzubeugen, bittet die Samtgemeinde um Mithilfe: Neben den Maßnahmen, die von der Samtgemeinde Salzhausen getroffen werden, ist darauf zu achten, dass das Oberflächenwasser grundsätzlich vollumfänglich auf dem Grundstück versickert ist und nicht auf öffentliche Verkehrsflächen gelangt. Das bedeutet, dass auch private Entwässerungsanlagen, wie z.B. Entwässerungsrinnen, auf dem eigenen Grundstück sauber zu halten sind und kein Oberflächenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen gelangen darf. Die Einrichtungen zur Straßenentwässerung sind lediglich für die öffentlichen Flächen ausgelegt.
Nach der Straßenreinigungsordnung unterliegen auch Grünstreifen der Reinigungspflicht. Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigen Unrat, Gras und Wildkraut, damit die Regeneinläufe permanent frei sind, um das anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnehmen zu können. Die Reinigungspflicht obliegt den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke.
Da nicht jeder Grundstückseigentümer und jede Grundstückseigentümerin immer vor Ort sein kann, wird angeregt, mit Mietern, Nutzern und Nachbarn ins Gespräch zu kommen und Unterstützungsmöglichkeiten zu generieren. Eine Kooperation lohnt sich, denn bislang bleibt allen Bürgern und Bürgerinnen der Samtgemeinde Salzhausen eine Straßenreinigungsgebühr erspart.
Die Straßenreinigungssatzung sowie die Straßenreinigungsverordnung sind unter www.salzhausen.de/satzungen einzusehen. Flyer zum Thema Mitmachen liegen Rathaus aus.