Mit Blick auf die bereits eingetretene Gewittersaison und die in Nachbargemeinden bereits eingetretenen Schäden bitten wir Sie, den an Ihr Grundstück grenzenden Bürgersteig und Rinnstein zu säubern und Pflanzenbewuchs zu entfernen um das Risiko von Überschwemmungen durch verstopfte Abläufe und Gullis zu vermeiden. Ein kleiner Beitrag eines jeden Anwohners kann so das Risiko von Überschwemmungen oder von Wassereintritt in Gebäuden verringern.
Die Verkehrssicherheit für alle Arten von Verkehrsteilnehmern wird derzeit durch das Wachstum der Hecken und Büsche stellenweise bedenklich beeinträchtigt.
Begegnungsverkehre von Radfahrern werden durch schmalere Radwege risikoreicher, große Fahrzeuge nutzen zunehmend die Fahrbahnmitte und Einmündungen, Abzweigungen sind zunehmend schlechter einzusehen. Das Risiko für unsere schwächeren und kleinen Verkehrsteilnehmer wird zu groß.
Bei entsprechender Pflege bleibt die Sicht auf Bürgersteige und Straßen gut erhalten und niemand wird unnötig gefährdet. Pflanzen sind innerhalb der Grundstücksgrenze so zu beschneiden, dass der Straßenraum nicht eingeengt wird. Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Meter, über Fahrbahnen eine Höhe von 4,5 Meter freizuhalten. Verkehrszeichen und Sichtlinien müssen frei sein!
Die Samtgemeinde Salzhausen appelliert daher an alle Grundstücksbesitzer, ihrer Verantwortung nachzukommen und ihre Hecken und Bürgersteige ordnungsgemäß zu pflegen. Indem Sie einen regelmäßigen Rückschnitt vornehmen, tragen Sie dazu bei, Sicherheit und Komfort für alle Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Salzhausen zu gewährleisten.
Die offizielle Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung finden Sie auf www.salzhausen.de unter dem Suchwort „Straßenreinigung“.
Ansprechpartner:
Herr Falk Pillath
Fachbereichsleiter Ordnung & Soziales
04172/9099-10
f.pillath@rathaus-salzhausen.de