Durch das am 19. April 2024 in Kraft getretene Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) ist der Landkreis Harburg verpflichtet, bis Ende 2027 Windenergiegebiete im Umfang von 3.051 ha (entspricht 2,44 % der Kreisfläche) und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 3.949 ha (entspricht 3,16 % der Kreisfläche) auszuweisen.
Nicht jedes Gebiet ist für den Aufbau von Windkraftanlagen geeignet. Dabei spielen z. B. die Windverhältnisse oder die Bodenbeschaffenheit eine Rolle. Zahlreiche Kriterien sind im Vorwege geprüft worden, bevor jetzt der erste Vorentwurf vom Landkreis Harburg vorgelegt werden konnte.
Demnach gibt es Planungen über mögliche Vorranggebiete in den Gemeinden des Landkreises Harburg mit einer Spanne zwischen 13 ha und 1347 ha in der Samtgemeinde Salzhausen, was 9,1 % der Gesamtfläche in der Samtgemeinde ausmacht. Bei der Ausweisung der Flächen handelt es sich nicht um die Flächengröße der einzelnen Gemeinden, sondern um die örtlichen geeigneten Vorgaben um Windkraftanlagen aufzustellen.
Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Krause erklärt: „Wir haben im Rahmen dieser Planung in der Samtgemeinde Salzhausen mit einer hohen Anzahl von Windkraftanlagen zu rechnen“. Die Folgen sind u. a. Rodungen von Waldflächen, allein die Erschließungswege würden eine Breite von 10 Meter haben. „Es ist klar, dass in der Samtgemeinde Salzhausen Windkraftanlagen entstehen werden, es kommt aber auf die Anzahl an, die für Mensch und Natur in den ausgewiesenen Flächen verträglich sind“, so Samtgemeindebürgermeister Krause.
Die Auslegung des Landkreises Harburg zum Raumordnungsverfahren erfolgt laut Krause im 3. oder 4. Quartal dieses Jahres. Es sei ihm wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden über den Planungsstand des Landkreises sachlich zu informieren.
Dementsprechend werden ab Mitte August u. a. in Salzhausen, Garlstorf, Toppenstedt oder Vierhöfen aktive Bürgerinformationsabende stattfinden.
Die Termine werden rechtzeitig in der Presse oder auch auf der Internetseite www.salzhausen.de bekanntgegeben.