Stallpflicht für Geflügel nur noch im Bereich der „Unterelbe-Niederung“

Stallhaltung für Geflügel im gesamten Kreisgebiet ab 19.03.2022 aufgehoben / Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin sehr wichtig

Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Harburg: Das Federvieh darf ab Samstag, 19.03.2022, wieder an die frische Luft.

Meldung vom 21.03.2022
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