(vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 wegfallen wird.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe für Kinder bis zu 12 Jahren nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass (E-Pass) oder einen Personalausweis. Diese Dokumente sind für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.