Anmeldungen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Woche unter Vorlage des Personalausweises und einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde anzumelden. Grundsätzlich müssen Sie sich persönlich anmelden. In begründeten Fällen kann Sie auch ein von Ihnen benannter Vertreter mit einer Vollmacht anmelden.
Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Woche) können mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis, Reisepass und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern sind.
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz