Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe
Arbeitslosengeld II bekommt, wer bisher Arbeitslosen - oder Sozialhilfe bekommen hat und seinen Lebensunterhalt oder den seines Haushalts nicht selbst sichern kann. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen:
- das 15. Lebensjahr vollendet haben und bis zu 65 bzw. bis zu 67 Jahre alt sein,
- täglich mindestens drei Stunden arbeiten können,
- in Deutschland wohnen.
Alle anderen Hilfebedürftigen erhalten weiterhin Sozialhilfe. Mögliche Leistungen aus dem Bereich der Sozialhilfe:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe f. behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Rahmenbedingungen: persönliche Antragstellung!
1. Arbeitslosengeld II beim
Jobcenter Landkreis Harburg
Bahnhofstraße 13
21423 Winsen
04171 607070
2. Sozialhilfe über die
Samtgemeinde Salzhausen
Zimmer 4
Rathausplatz 1
04172 909946
s.haddouda-schwenk@rathaus-salzhausen.de
(Zuständig für die weitere Bearbeitung ist der Landkreis Harburg, Abt. soziale Leistungen, 21423 Winsen (Luhe), Schlossplatz 6)
Rechtliche Grundlagen:
1. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - Sozialgesetzbuch II (SGB II)
2. Sozialhilfe - Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Verlauf der Dienstleistung
Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld richten Sie bitte direkt an das Jobcenter Landkreis Harburg. Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Sachbearbeiter in Winsen, Bahnhofstraße 13, zur Verfügung.
Der Antrag auf Sozialhilfe kann entweder bei der Samtgemeinde oder direkt beim Landkreis Harburg eingereicht werden. Die Bearbeitung des Antrages inkl. Entscheidungsfindung findet ausschließlich beim Landkreis Harburg statt. Für Fragen zur Antragstellung stehen wir Ihnen gern im Rathaus zur Verfügung.
Benötigte Dokumente für die Beantragung der Sozialhilfe
Ist abhängig vom Einzelfall; grundsätzlich werden jedoch sämtliche Einkommensnachweise, Vermögensnachweise (z. B. Bankauskunft, Kontoauszüge, Sparbücher, usw.) und Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge usw.) gefordert.
Zuständigkeit
für Arbeitslosengeld II
Jobcenter Landkreis Harburg, Bahnhofstraße 13, 21423 Winsen
für Sozialhilfe
Antragannahme Samtgemeinde, abschließende Bearbeitung inkl. Entscheidungsfindung Landkreis Harburg
Ansprechpartner für Arbeitslosengeld II:
Jobcenter Winsen (Luhe)
Bahnhofstraße 13
21423 Winsen / Luhe
04171 607070
Öffnungszeiten Jobcenter:
Mo. 8:00 - 15:30 Uhr
Di. 8:00 - 15:30 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner für Sozialhilfe:
Ansprechpartner/in
Herr S. Haddouda-Schwenk![]() | |
SachbearbeiterAmt / Bereich Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Bürgerservice Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 05 // EG Rathausplatz 1 21376 Salzhausen Telefon: 04172 9099-39 Telefax: 04172 9099-36 E-Mail: s.haddouda-schwenk@rathaus-salzhausen.de Aufgaben: |