Bauleitplanung und Bauordnung
Bauleitplanung
Die Samtgemeinde ist für den Flächennutzungsplan zuständig. Im Flächennutzungsplan werden die Flächenaufteilungen im Großen und der Bebauung im Allgemeinen festgelegt. Es ist ein vorbereitender Bauleitplan.
Dieser Plan ist Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der als verbindlicher Bauleitplan die Grundlage für die bauliche Nutzung eines Grundstückes ist. Die Bebauungspläne werden von den Mitgliedsgemeinden aufgestellt. Die Mitgliedsgemeinden haben für die meisten Planbereiche Bauvorschriften in Form von Satzungen beschlossen.
Sie können diese Pläne und Bauvorschriften jederzeit einsehen und nähere Auskünfte hierzu bekommen, z. B. über Wohnbauland und Gewerbeansiedlungsmöglichkeiten.
Werden Bauleitpläne aufgestellt oder geändert, haben Sie die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern.
Bauordnung
Bauvorhaben sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Bauantrag ist zunächst bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde einzureichen und wird dann von dieser an die Samtgemeinde und von hier an den Landkreis Harburg (21423 Winsen / Luhe, Schloßplatz 6) weitergeleitet.
Der Landkreis ist die Baugenehmigungsbehörde. Hier erfahren Sie, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, Telefon 04171 693 0.