Das Schiedsamt
Schiedsämter sind in fast allen Kommunen eingerichtet. Die dort eingesetzten Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind auf 5 Jahre vom Rat gewählt und verrichten Ihre Arbeit ehrenamtlich nach dem Motto „schlichten ist besser als richten".
Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. Eine Schlichtung vor den Schiedsamt trägt daher in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien bei als ein erstrittenes Urteil vor Gericht. Zumal die Schiedsfrauen und -Männer in ihrem Amtsbezirk wohnen und leben, also oft die menschlichen und örtlichen Hintergründe eines Streites kennen. Sie können so den zerstrittenen Parteien oft bessere Vorschläge für die Beilegung eines Streites liefern als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.
Die Erfolgsbilanz der Schiedsämter kann sich sehen lassen. Seit langen Jahren werden über die Hälfte der Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen. Dies Ergebnis ist es sicherlich wert, vor der Einschaltung eines Gerichts zunächst einmal eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt zu versuchen.
Sollten Sie sich im Streitfall mit der anderen Partei nicht einigen können, haben Sie allgemeine Fragen zum Schiedsamt oder zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens, stehen für den Bereich der Samtgemeinde Salzhausen Herr Hans Uwe Weyer, Herr Helmut Haensch und Herr Stephan Kabbe zur Verfügung. Die Kontaktdaten ersehen Sie auf der Folgeseite.