Der Personalausweis
Elektronischer Personalausweis
Der neue, elektronische Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer Speicherung der persönlichen Daten auf einem Chip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Durch die Kombination von Foto und Fingerabdruck, auch Biometriefunktion genannt, wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet oder am Automaten einfach und eindeutig ausweisen. Zudem können Sie in dem Ausweis eine elektronische Signatur speichern, diese dient dazu digital vorliegende Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich. Zur Antragsstellung ist persönliches Erscheinen notwendig. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zur Antragsstellung in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters erscheinen. Dazu benötigen wir außerdem eine von beiden Eltern unterschriebene Zustimmungserklärung. Zur Unterschriftenprüfung müssen von beiden Elternteilen Personalausweise oder Reisepässe vorliegen.
Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- bisherigen Personalausweis
- Geburtsurkunde oder
- verheiratete bzw. verheiratet gewesene Personen: letzte Heiratsurkunde
Gebühr: Für Personen ab 24 Jahren 37,00 €
Für Personen unter 24 Jahren 22,80 €.
Dauer: ca. 3-4 Wochen
Mehr Informationen über den elektronischen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de