Fischereischeine
Dazu können Sie einen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben.
Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit:
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
Gebühr: Einmalig 45,00 €