Geburt
Geburten werden bei dem Standesamt beurkundet, wo das Kind geboren wurde. Beim Standesamt Salzhausen werden daher nur die Hausgeburten angemeldet.
Erforderlich sind in jedem Fall die von der Hebamme ausgefüllte und von ihr und den Eltern unterschriebene Geburtsanzeige sowie die Personalausweise der Eltern.
Folgenden Urkunden werden benötigt:
Die Eltern sind miteinander verheiratet: Geburtsurkunden der Eltern und Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet: Geburtsurkunde der Mutter. Wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde: die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters. Sofern Erklärungen zum Sorgerecht abgegeben wurden, werden diese ebenfalls benötigt.
Gebühren z.Z.: 15,00 € für die erste Urkunde, 7,50 € für jede weitere
Kostenfrei werden Bescheinigungen für die Beantragung des Kinder- und Elterngeldes ausgestellt sowie für die Taufe.
Eine Anmeldung bei der Meldebehörde muss nicht erfolgen, diese wird vom Standesamt informiert.
Ausstellung einer Personenstandsurkunde
Die Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister wird bei dem Standesamt ausgestellt, wo jemand geboren wurde. Geburten in Wulfsen und Tangendorf wurden bis 1972 vom Standesamt Pattensen beurkundet, diese Urkunden werden jetzt vom Standesamt Winsen (Luhe) ausgestellt.
Vorzulegen ist der Personalausweis und ein evtl. Nachweis darüber, dass Sie berechtigt sind, die Urkunde zu erhalten.
Gebühr z.Z.: 10,00 € ( Stand Januar 2023)
Nachregistrierung von Geburten im Ausland
Deutsche Staatsangehörige können die Beurkundung im Ausland nachträglich von einem deutschen Standesamt registrieren lassen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Standesamt. Gebühr zur Zeit: 70,00 € (Stand Januar 2023)
Vaterschaftsanerkennung
Die Erklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden. Für die wirksame Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Vorzulegen sind die Personalausweise sowie die Geburtsurkunden der Erklärenden. Wenn das Kind bereits geboren ist und das zuständige Standesamt die Geburt schon beurkundet hat, muss auch die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung begründet nicht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern für das Kind, hierfür kann beim Jugendamt (Landkreis Harburg) eine Erklärung abgegeben werden.
Ansprechpartner/in
Frau K. Hacker | |
Sachgebietsleitung Bürgerservice, StandesbeamtinAmt / Bereich Fachbereich Ordnung und Soziales › Sachgebiet Bürgerservice Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 12 B - Büro // EG Rathausplatz 1 21376 Salzhausen Telefon: 04172 9099-11 Telefax: 04172 9099-811 E-Mail: k.hacker@rathaus-salzhausen.de Aufgaben: |