Gewerbezentralregisterauskunft
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Meldebehörden, bei denen Sie mit einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) gemeldet sind. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerberegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Gebühr: 13,00 €
Dauer:ca. 2-3 Wochen.