Jugendförderung
Jugendförderung
1. Jugendpflegemaßnahmen
Die Samtgemeinde Salzhausen fördert Jugendpflegemaßnahmen örtlicher Vereine, Verbände und Jugendgruppen/Jugendinitiativen, deren Tätigkeit sich hinsichtlich Zielgruppen bzw. Mitgliedschaft vorrangig auf das Gebiet der Samtgemeinde Salzhausen erstreckt.
Förderfähig sind Freizeiten, Ferienprogramme, Fahrten und Lager; Maßnahmen der internationalen Begegnungen und des Jugendaustausches im In- und Ausland sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Darüber hinaus erhalten Vereine für Ihre aktive Jugendarbeit eine jährliche Pauschalförderung für jedes Mitglied im Alter von 5 - 18 Jahren.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen und dem Verfahren entnehmen Sie der Richtlinie „Richtlinien zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen“. Diese finden Sie unten im Downloadbereich.
Die notwendigen Vordrucke für die Beantragung von Zuschüssen sind ebenfalls im Downloadbereich hinterlegt.
2. Jugendarbeit
Die Samtgemeinde Salzhausen fördert die Jugendarbeit in den Vereinen. Hierzu sind die Mitglieder unter 18 Jahren zum Stichtag 31.03. eines jeden Jahres an die Samtgemeinde zu melden. Ein Zuschuss wird nur für Mitglieder gewährt, die in der Samtgemeinde Salzhausen wohnhaft sind. Liegen diese Voraussetzungen vor, beträgt der Zuschuss pro Mitglied 10 €.
Ein formloser Antrag mit einer Mitgliederliste ist an die Samtgemeinde zu richten.