Lärmaktionsplanung
Allgemeine Informationen
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen.
Während in den vergangenen Jahren die ersten zwei Stufen der Richtlinie durchgeführt wurden, waren die Gemeinden zuvor nicht betroffen. Im Rahmen der Umsetzung der 3. Stufe sind die Gemeinden gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetztes zu einer Erstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.
Inhalt des Lärmaktionsplans ist die Überprüfung von möglichen Lärmquellen und die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen. Im Lärmaktionsplan sind die Lärmquellen, wie Industrie- und Gewerbelärm, militärischer Lärm, Verkehrslärm, Fluglärm des Fallschirmspringerplatzes, sowie sonstige Lärmquellen untersucht worden.
Zuständig ist die Samtgemeinde Salzhausen für die Lärmaktionsplanung in den betroffenen Mitgliedsgemeinden zu den Hauptverkehrsstraßen. Dies sind alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr, umgerechnet pro Tag 7.400 Kfz. Entsprechend der vom Land Niedersachsen erstellten Lärmkarten sind in der Samtgemeinde die Autobahn A7 und die Landesstraße L216 enthalten.
Lärmaktionsplanung 2018
In Niedersachsen werden die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen durch die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt.
Die Ergebnisse sind in einer Karte auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) dargestellt und können unter dem angegebenen Link eingesehen werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung hat die Verwaltung im Sommer 2018 vier Entwürfe eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinden Garlstorf, Toppenstedt, Gödenstorf und Salzhausen vorgelegt, die sich mit Lärmminderungsmöglichkeiten befassen. In der Ratssitzung am 27.09.2018 wurden die Lärmaktionspläne beschlossen.
Ansprechpartner/in
Herr M. Wedemann | |
Fachbereichsleiter Bauen und Kaufmännischer Leiter WirtschaftsbetriebeÄmter / Bereiche Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Salzhausen (Leitung) Fachbereich Bauen (Leitung) Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 20 // 1. OG Rathausplatz 1 21376 Salzhausen Telefon: 04172 9099-25 Telefax: 04172 9099-825 E-Mail: m.wedemann@rathaus-salzhausen.de |