Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung erhalten Sie, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet sind. Sie dient dem Nachweis der aktuellen Meldung.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (ALLGO) Nr. 63
Gebühr für eine einfache Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 1 BMG: 7,50 €
Gebühr für eine erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG: 9,00 €
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz/Allgemeine Gebührenordnung