Melderegisterauskunft
Auskünfte können schriftlich und formlos beantragt werden
unter Angabe, ob die Daten gewerblich oder privat genutzt werden.
Bei gewerblicher Datennutzung ist der Verwendungszweck und das Geschäftszeichen anzugeben und ob die Auskunft zum Adresshandel oder zu Werbezwecken verwendet werden soll.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für die Auskunftserteilung glaubhaft zu machen.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (ALLGO) Nr. 63
Gebühr:
- Einfache Melderegisterauskunft für private Datennutzung: 9,00 € (wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind: 15,00 € bis 50,00 €)
- Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Datennutzung: 12,00 € (wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind: 18,00 € bis 53,00 €)
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 20,00 € (wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind: bis 90,00 €)
Rechtsgrundlagen: Bundesmeldegesetz/Allgemeine Gebührenordnung