Satzungen
Satzungen sind Rechtsnormen die von der Gemeinde für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen werden.
Es handelt sich regelmäßig um generell-abstrakte Rechtsnormen. Generell sind sie wegen ihrer Wirkung für eine Vielzahl von Personen, abstrakt, weil sie auf eine Vielzahl von Sachverhalten anwendbar sind.
Nach den deutschen Gemeindeordnungen können die Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln (Satzungsgewalt; z.B. § 10 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Gemeinderat erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf (§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG). Für die Gemeinde sind wesentliche Fragen in einer Hauptsatzung zu regeln (§ 12 Abs. 1 NKomVG). In ihr sind u.a. auch Regelungen zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt (§ 11 Abs. 1 S. 2 NKomVG). Die Satzung ist sodann durch den Bürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen (§ 11 Abs. 1 S. 1 NKomVG). Nach Bekanntmachung muss die Satzung nebst Anlagen für jedermann einsehbar sein (§ 10 Abs. 4 NKomVG).
Ansprechpartner/in
Frau L. Kraus![]() | |
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