![Hochzeit Hochzeit © Samtgemeinde Salzhausen](https://www.salzhausen.de/static/static/bilder/content/blank.gif)
Vor der Hochzeit steht immer die Anmeldung der Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden/Lebenspartner seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Hierfür sollen beide Eheschließenden/Lebenspartner persönlich bei dem für sie zuständigen Standesamt vorsprechen; im Verhinderungsfall kann auch einer der Eheschließenden/Lebenspartner mit einer Vollmacht des anderen die Anmeldung vornehmen. Bei verschiedenen oder mehreren Wohnsitzen können sie ein Standesamt auswählen. Der Ort der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft kann innerhalb Deutschlands gewählt werden, auch wenn dort keiner der Verlobten wohnt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
1. Ledige Deutsche
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde genügt nicht!)
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (nur wenn ein Wohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Standesamts besteht)
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern der Eheschließenden (evtl. Sorgeerklärung)
2. bereits verheiratet gewesene Deutsche(geschieden/verwitwet)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister(Geburtsurkunde genügt nicht!)
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde der vorherigen Ehe mit Auflösungsvermerk (Scheidung bzw. Tod des früheren Ehegatten)
- Angaben zu allen früheren Eheschließungen und deren Auflösungen
- Aufenthaltsbescheinigung (nur wenn ein Wohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Standesamts besteht)
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern der Eheschließenden (evtl. Sorgeerklärung)
Welche Unterlagen für ausländische Personen benötigt werden erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren z.Z.: 40,00 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen (deutsches Recht), 80,00 € wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 10,00 € für eine Eheurkunde, 5,00 € für jede weitere Eheurkunde
Außerdem kommen evtl. Kosten für ein Stammbuch dazu (falls gewünscht) – Preis je nach Modell. Es sind auch Stammbücher mit dem Motiv der Außenstelle (Windmühle Eyendorf) vorhanden.
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Wenn Sie als Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigen Sie in einigen Ländern ein sog. Ehefähigkeitszeugnis. Dieses besagt, dass nach deutschem Recht der Eheschließung nichts entgegensteht. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Standesamt.
Trauzimmer
![Garten HdG Garten HdG © Samtgemeinde Salzhausen](https://www.salzhausen.de/static/static/bilder/content/blank.gif)
Das Trauzimmer des Standesamts Salzhausen im Haus des Gastes (Salzhausen, Schützenstraße 4) bietet Sitzplätze für 30 Personen. Es befindet sich im 1. Stock des Gebäudes. An der Treppe wurde ein Treppenlift installiert, um allen den Zugang zum Trauzimmer zu ermöglichen. Der Garten bietet sich als Kulisse für Fotos an und bei schönem Wetter sind auch Eheschließungen auf der Terrasse möglich.
Um die Pflege der Anlage nicht zu erschweren, bitten wir auf das Streuen von Reis, Konfetti sowie Kunststoff- oder Metallteilchen (z. B. Herzen) zu verzichten. Gegen Blüten und/oder Blütenblätter ist nichts einzuwenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Das Trauzimmer in der Eyendorfer Mühle© Samtgemeinde Salzhausen
In der Windmühle in Eyendorf befindet sich ein weiteres Trauzimmer. Dort sind ständig ca. 30 Sitzplätze vorhanden, bei Bedarf können Stühle/Bänke dazugestellt werden, so dass für etwa 50 Gäste Sitzplätze zur Verfügung stehen. Zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren entstehen Kosten von z.Z. 295,00 €. Die Mühle kann von Januar bis März nicht für Trauungen genutzt werden, da nur eine leichte Erwärmung mit Gasöfen möglich wäre. Außerdem sind die sanitären Anlagen in den Wintermonaten nicht nutzbar.
Trauungen sind in der Mühle von Montag bis Freitag möglich sowie am 2. und 4. Samstag des Monats.
Reservierungen werden frühestens ein Jahr vor dem geplanten Hochzeitstermin entgegengenommen. Der Termin wird aber erst verbindlich bestätigt, wenn die Anmeldung der Eheschließung vorliegt.
Einen Besichtigungstermin vereinbaren Sie bitte mit dem Vorsitzenden des Vereins zur Erhaltung der Eyendorfer Windmühle e.V., Herrn Werner Borree, Tel. 04172/6686.
Erklärung über Namensänderung
Eine Erklärung über die Wiederannahme eines früher geführten Namens kann nach Auflösung der Ehe abgegeben werden. Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt unterschrieben werden, sie kann am Wohnsitz erfolgen.
Vorzulegen ist der Personalausweis, eine Eheurkunde der aufgelösten Ehe und evtl. der Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde).
Gebühr z.Z.: 25,00 € für die Beurkundung der Erklärung
In bestimmten Fällen kann einem Kind ein anderer Name erteilt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich, die beim Landkreis Harburg erfolgt. Anträge und Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Ausstellung einer Personenstandsurkunde
Die Eheurkunde wird bei dem Standesamt der Eheschließung ausgestellt.
Vorzulegen ist der Personalausweis und ein evtl. Nachweis darüber, dass Sie berechtigt sind, die Urkunde zu erhalten.
Gebühr z.Z.: 10,00 €
Nachregistrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften im Ausland
Deutsche Staatsangehörige können die Beurkundung im Ausland nachträglich von einem deutschen Standesamt registrieren lassen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Gebühr z.Z.: 50,00€