Sterbefall
In den meisten Fällen erledigt ein Bestattungsunternehmen die notwendigen Behördengänge.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
- ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe- oder Lebenspartnerschaft bestand
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und evtl.
- Nachweis über die Auflösung
- Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden
Gebühr z.Z.: 15,00 € für die erste Urkunde, 7,50 € für jede weitere
Ausstellung einer Personenstandsurkunde
Wenn Sie eine Sterbeurkunde eines Angehörigen benötigen, bekommen Sie diese dort, wo die Person verstorben ist.
Vorzulegen ist der Personalausweis und ein Nachweis darüber, dass Sie berechtigt sind, die Urkunde zu erhalten.
Gebühr z.Z.: 15,00 €
Nachregistrierung von Sterbefällen im Ausland
Deutsche Staatsangehörige können die Beurkundung im Ausland nachträglich von einem deutschen Standesamt registrieren lassen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Standesamt. Gebühr z.Z. 40,00 € (Stand Januar 2023)
Ansprechpartner/in
Frau K. Hacker![]() | |
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