Übermittlungssperre
Personen, die in Salzhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben gegenüber der Meldebehörde gemäß Bundesmeldegesetz ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten.
Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre und muss bei Wiederzuzug neu beantragt werden. Die Übermittlungssperre gilt nur bei der Meldebehörde Salzhausen. Die Eintragung der Übermittlungssperre erfolgt gebührenfrei.
Folgende Übermittlungssperren können beantragt werden:
- Widerspruch gegen die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
- Widerspruch gegen die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
- Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage
Der Antrag kann formlos persönlich oder schriftlich im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Salzhausen gestellt werden.
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz