Ummeldungen
Wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie diesen Umzug innerhalb von zwei Woche nach Bezug der Wohnung unter Vorlage des Personalausweises und einer Wohnungsgeberbestätigung der Meldebehörde mitteilen.
Verspätete Ummeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis, Reisepass und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern sind.
Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Ummeldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz