Vorläufiger Personalausweis
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises (dauert in der Regel 3-4 Wochen) warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein. Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit:
- alter Personalausweis (wenn noch vorhanden) oder Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- Geburtsurkunde
- verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Heiratsurkunde
Gebühr: 10,00 €
Rechtsgrundlage: Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitäsnachweis (PAuswG)